Die Bedeutung der Duʿā (Bittgebet)

17. Oktober 2025

Verehrte Muslime!

In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.

Duʿā bedeutet wörtlich „bitten”. Im Islam bedeutet es Allah in Demut und Bescheidenheit anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.

Jeder, der in Not ist, bittet den Stärkeren und Wohlhabenderen um Hilfe. Es ist jedoch auch eine Tatsache, dass selbst die reichsten und mächtigsten Menschen angesichts eines einfachen Virus hilflos sind und Menschen um Hilfe bitten, die schwächer sind als sie.

Warum sollte der Mensch, der in seinem begrenzten Leben, auf die Hilfe anderer angewiesen ist, nicht auf dieser Erde und im Jenseits Allah Taʿālā, den Allmächtigen, bitten und von Ihm Hilfe erflehen?

Die Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da sich der Mensch dadurch zu seiner Hilflosigkeit bekennt und sich auf Allahs Barmherzigkeit verlässt. Somit erfüllt er seine Pflicht als Diener. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin, indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)

In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)

Einige Exegeten sagen, dass das Bittgebet auch eine Form der Anbetung ist, da im besagten Koranvers unmittelbar nach der Aufforderung zum Bittgebet die Anbetung erwähnt wird.

Im selben Ayat wird zum Ausdruck gebracht, dass die Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben, sondern dass sie erhört werden. Die Exegeten erklären das Erhören wie folgt: „Jeder Gläubige, der zu Allah betet und etwas von Ihm erbittet, erhält von Allah, was er erbittet. Wenn diese Bitte mit der Vorsehung vereinbar ist, wird sie in dieser Welt erfüllt. Wenn nicht, wird sie für das Jenseits aufbewahrt und dort erfüllt. Aber sie bleibt nicht unbeantwortet. (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)

Damit die Duʿā erhört wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Einige davon sind:

Vor dem Bittgebet muss man für seine Sünden Buße tun. Man muss sich mit dem versöhnen, dessen Recht man verletzt hat. Man muss seinen Magen vor Haram-Nahrung schützen und darf nicht lügen. Zudem muss man sich mit aufrichtigem Herzen an Allah wenden und ihn innig bitten.

Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī Waqqās: „O Saʿd! Hüte dich vor Harām (vor dem Verbotenen). Denn wenn sich ein Bissen von Verbotenem im Magen (eines Menschen) befindet, wird sein Bittgebet vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)

Außerdem sollte man das Zeitfenster und den Ort so wählen, dass das Gebet erhört wird. Dazu gehören, die Zeit unmittelbar vor der Morgendämmerung, der verborgene Moment zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der Iqāma, heilige Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Tag vor den beiden Festen, die Festnächte, die Zeit nach dem Rezitieren oder der vollständigen Durchlesung des Korans, Momente der Herzensreinheit sowie Zeiten der Krankheit und des Regens.

Über die Menschen, die ins Paradies kommen werden, spricht Allah Taʿālā wie folgt: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, 51:18)

Das Gebet an heiligen Stätten wie der Kaaba und ihrer Umgebung trägt ebenfalls zur Erhörung der Gebete bei.

Allah nicht zu bitten ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das Gefühl, nichts zu brauchen. Allah mag solche Menschen nicht.

So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, 25:77)