Nachbarschaftsrecht im Islam

24. Oktober 2025

Verehrte Muslime!

Das Thema unserer heutigen Hutbe lautet „Nachbarschaftsrecht im Islam“.

Der Islam, gebietet den Muslimen in allen Dingen das Gute und verbietet das Schlechte. Der Kreis der Güte ist so weit gefasst, dass er die gesamte Schöpfung umfasst. Schließlich bleibt das Gute nicht nur eine Empfehlung, sondern wird auf die Ebene des Rechts erhoben. Eines dieser Rechte ist das Nachbarschaftsrecht.

Allah Taʿālā sagt in der 4. Sure an-Nisā, Ayat 36: „Und dient Allah und gesellt ihm nichts bei. Und seid gütig zu den Eltern, den Verwandten, den Waisen, den Bedürftigen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Reisenden und denen, die eure Rechte Hand besitzt. Gewiss, Allah liebt denjenigen nicht, der eingebildet und prahlerisch ist.”

Auch unser Prophet (s.a.w.) warnt seine Umma in dieser Hinsicht in einem edlen Hadith wie folgt:

„Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll entweder Gutes sprechen oder schweigen. Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der soll seinen Nachbarn gut behandeln. Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der soll seinem Gast Gastfreundschaft erweisen.” (Muslim, Īmān, 74, 75)

In einem anderen Hadith Scharīf heißt es:

„Dschibril gab mir immer wieder so viele Ratschläge bezüglich des Nachbarn, dass ich dachte, er würde ihn zum Erben erklären.” (al-Buchārī, Adab, 28)

Liebe Muslime!

Die Nachbarschaftsrechte im Islam werden in drei Stufen unterteilt:

Die erste Stufe besteht darin, den Nachbarn nicht zu belästigen. Die zweite Stufe besteht darin, die Belästigungen des Nachbarn zu ertragen und ihm seine Fehler zu verzeihen. Die dritte und somit die höchste Stufe besteht schließlich darin, den Nachbarn freundlich zu behandeln und ihm Güte zu erweisen.

Allah Taʿālā hat die gebotene Güte gegenüber dem Nachbarn mit der gebotenen Güte gegenüber den Verwandten in einem Atemzug erwähnt. Daher sollte man die Rechte der Nachbarn im Blick haben.

Dazu gehört, ihn zu grüßen, wenn man ihm begegnet; ihn freundlich zu behandeln, ihn zu besuchen, wenn er krank ist, seine Freude und sein Leid mit ihm zu teilen, indem man ihm gratuliert beziehungsweise mit ihm trauert, ihm seine Fehler zu verzeihen, nicht nach seinen Fehlern zu suchen, seine Fehler zu bedecken, ihm Geschenke zu machen und ihn mit dem zu bewirten, was man selbst isst.

Auf diese Weise entsteht Zuneigung im Herzen der Nachbarn und mögliche Feindseligkeiten und Probleme werden zweifellos beseitigt. Werden diese guten ethischen Werte des Islam gelebt und aufrechterhalten, tragen sie dazu bei, dass Gesellschaften in Frieden, Ruhe und Zuneigung zusammenwachsen und die Freude an der Menschlichkeit genießen können.

Geschätzte Muslime!

Man könnte sich fragen, wer unter den Begriff „Nachbarn, denen Gutes erwiesen werden soll” fällt.

Ibn Hadschar (r.a.) sagte dazu:

„Der Begriff ‚Nachbar’ umfasst alle: Muslime und Nichtmuslime, Fromme und Sünder, Freunde und Feinde, Einheimische und Fremde, Nützliche und Schädliche, Verwandte und Nichtverwandte - auch wenn es zwischen ihnen Unterschiede im Rang geben mag.”

Ich möchte meine Hutbe mit einem Hadith  Scharif beenden, der von Abū Hurayra (r.a.), überliefert wurde:

„Ein Mann sagte zum Gesandten Allahs (s.a.w.) : „O Rasūlullāh! Man sagt, dass diese Frau viel betet, viel spendet und viel fastet, aber mit ihrer Zunge ihre Nachbarn quält.” Er sagte: „Sie kommt ins Höllenfeuer.” (Derselbe Mann) sagte: „O Gesandter Allahs! Es wird gesagt, dass diese Frau wenig fastet, wenig spendet und wenig betet und ihre Nachbarn nicht mit ihrer Zunge verletzt.” (Unser Prophet (s.a.w.)) sagte: „Sie kommt ins Paradies.”” (Sahīh at-Targhīb, 2560)